Kircheneintritt

Sie überlegen (wieder) in unsere Kirche einzutreten? Selbstverständlich freuen wir uns darüber. Wenn Sie daran Interesse haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch mit Ihnen.

Einige Fragen rund um den Kircheneintritt haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Wie verläuft ein Kircheneintritt?
Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, vereinbaren wir einen Gesprächstermin. Sie können dabei alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation zum Eintritt – sofern Sie darüber reden wollen. Das Eintrittsgespräch fällt selbstverständlich unter unsere Schweigepflicht. Wenn Sie möchten, unterzeichnen wir bei diesem Gespräch das Eintrittsformular. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt sofort gültig.
 

Es gibt zudem verschiedene Möglichkeiten, wie Sie den Eintritt für sich bewusst vollziehen können: mit einem kurzen Segen zum Abschluss des Gesprächs, mit dem Besuch eines Gottesdienstes und der Teilnahme an der Abendmahlsfeier, oder auch ganz öffentlich mit einer Segnung in einem Gottesdienst. Welche Möglichkeit für Sie passend ist, klären wir gemeinsam in dem Gespräch.

 

Was, wenn ich nicht getauft bin?
Voraussetzung für die Aufnahme in die evangelische Kirche ist die christliche Taufe (evangelisch, katholisch, orthodox). Wenn Sie noch nicht getauft sind, klären wir im Gespräch wie und in welchem Rahmen die Taufe stattfinden soll.

 

Was, wenn ich bislang einer anderen christlichen Konfession angehört habe oder noch angehöre?
In die evangelische Kirche können Sie nur eintreten, wenn Sie zuvor den Austritt aus der anderen Konfession erklärt haben. Der Austritt erfolgt in der Regel beim Standesamt auf dem Rathaus. Ein direkter Übertritt ist rechtlich leider nicht möglich.

 

Welche Unterlagen benötige ich?
Sofern Sie diese vorliegen haben, bringen Sie zum Eintritt bitte Ihre Taufurkunde (ersatzweise: Konfirmationsurkunde) und Ihre Austrittsbescheinigung (vom Standesamt) mit.


Werde ich der Gemeinde vorgestellt oder wird mein Kircheneintritt sonst öffentlich gemacht?
Nur wenn Sie das ausdrücklich möchten, wird Ihr Eintritt öffentlich bekannt gegeben. Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, genauso wie über den Eintritt selber, die Schweigepflicht.

 

Was kostet der Eintritt in die evangelische Kirche?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Kirchenmitglied sind Sie aber – sofern Sie auch Lohn- oder Einkommensteuer bezahlen – kirchensteuerpflichtig. Mit Ihren kirchlichen Abgaben, der Kirchensteuer und dem Kirchgeld, tragen Sie dazu bei, dass die evangelische Kirche vielfältige geistliche und diakonische Angebote für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen machen kann. Die Kirchensteuer beläuft sich in Bayern auf acht Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer. Das ergänzende Kirchgeld wird einmal jährlich erhoben und unterstützt Projekte und Initiativen vor Ort.