Spenden
Die Aufgaben unserer Kirchengemeinde können wir nicht ohne Spenden finanzieren.
Wir danken ganz herzlich für die Einlagen beim Gottesdienst: Alles was Sie in den Klingelbeutel legen, ist für unsere Kirchengemeinde bestimmt. Die Kollekte ist oft für weitere kirchliche Zwecke bestimmt oder verbleibt in der eigenen Kirchengemeinde.
Darüber hinaus können Sie uns auch eine Spende zukommen lassen, diese können Sie als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Bis zu einem Betrag von 300 Euro genügt die Kopie der Überweisung als Nachweis. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch entsprechende Bestätigungen aus.
Unsere Bankverbindung:
Evang.-Luth. Kirchengemeinde Oberschleißheim
Münchner Bank (Raiffeisenbank Oberschleißheim):
IBAN: DE55 7019 0000 0005 7053 80
Kirchensteuer
Aus Kirchensteuereinnahmen finanzieren die Landeskirchen in Deutschland einen Großteil ihrer Arbeit. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8%, in anderen Landeskirchen 9% der jeweils zu zahlenden Lohn- bzw. Einkommensteuer. Wegen dieser Verknüpfung wird durch die Steuerreform auch die Kirchensteuerlast der Kirchenmitglieder sinken. Übrigens: Nur etwa ein Drittel der Kirchenmitglieder zahlt überhaupt Kirchenlohn- bzw. Kircheneinkommenssteuer (Rentner beispielsweise nicht oder nur wenig). Und: Kirchensteuer und Kirchgeld können bei der Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Sie erhalten damit einen Teil der bezahlten Kirchensteuer in Form einer Steuererstattung wieder vom Finanzamt zurück.
Historische Entwicklung
Nach dem Ende der Naturalwirtschaft und Beschlagnahme der kirchlichen Existenzgrundlagen in den Säkularisationen des 16. und. 19. Jahrhunderts wurde die Kirchensteuer durch den Staat ab 1875 eingeführt. Der Unterhalt von Kirchen und Pfarrern sowie die Gemeindegründungen in den neuen Industriestädten wurden dem Staat zu teuer. In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurde dieses Finanzsystem insofern fortgeführt als sich der von der Kirche getrennte Staat bereit erklärte, die Kirchensteuer gegen Gebühr einzuziehen und abzuführen. Diese Regelung wurde 1949 in das Grundgesetz übernommen.
Verwendung der Kirchensteuer
Von 100 € Ihrer Kirchensteuer gibt die Bayerische Landeskirche in diesem Jahr aus ...
- 59,26 € für Gehälter der PfarrerInnen, ErzieherInnen und DiakonInnen, SozialpädagogInnen und ReligionspädagogInnen, KirchenmusikerInnen, PfarramtssekretärInnen und MesnerInnen.
- 14,66 € für Investitionen und laufende Betriebsausgaben in Freizeitheimen und Gemeindehäusern, Altenheimen und Tagungsstätten.
- 20,07 € für überregionale Aufgaben in der Evangelischen Kirche in Deutschland, für den Aufbau im Osten, für die Entwicklung der Dritten Welt
- 6,01 € für Instandsetzungen und Renovierungen sowie für den Abbau von Schulden.
Kirchgeld
In Bayern und Baden-Württemberg wird neben der Kirchensteuer auch Kirchgeld erhoben. Es beträgt im Dekanatsbezirk München nach Einkommen gestaffelt zwischen € 5,- und € 120,- jährlich. Es wird hier von der Gesamtkirchengemeinde erhoben und kommt direkt den einzelnen Kirchengemeinden, diakonischen Projekten und den Evangelischen Diensten (EDM) zu Gute.